Die für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes zugrunde zu legenden sogenannten pauschalierten Nettoentgelte werden zum 1. Januar 2010 angepasst.
Das Kurzarbeitergeld beträgt für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind 67 % und für alle übrigen Arbeitnehmer 60 % der so genannten Nettoentgeltdifferenz in einem Kalendermonat.
Die Nettoentgeltdifferenz ist die Differenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Soll- und dem Ist-Entgelt. Das Soll-Entgelt wiederum ist das Arbeitsentgelt ohne den Arbeitsausfall. Das Ist-Entgelt ist das in Folge des Arbeitsausfalls geminderte Arbeitsentgelt.
Recht kompliziert…