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Rechtsanwalt Strafrecht - Fachanwalt für Sozialrecht - Sokolowski

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Ab 1. Januar 2010 neue Berechnung des Kurzarbeitergeldes

Die für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes zugrunde zu legenden sogenannten pauschalierten Nettoentgelte werden zum 1. Januar 2010 angepasst.

Das Kurzarbeitergeld beträgt für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind 67 % und für alle übrigen Arbeitnehmer 60 % der so genannten Nettoentgeltdifferenz in einem Kalendermonat.
Die Nettoentgeltdifferenz ist die Differenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Soll- und dem Ist-Entgelt. Das Soll-Entgelt wiederum ist das Arbeitsentgelt ohne den Arbeitsausfall. Das Ist-Entgelt ist das in Folge des Arbeitsausfalls geminderte Arbeitsentgelt.
Recht kompliziert…

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Veröffentlicht: 23. Dezember 2009 Ohne Gewähr...

Kategorie: Archiv, SozialrechtSchlagwörter: 1. Januar, 2010, Änderung, BA, Bundesagentur für Arbeit

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