Am 11. April ist die neue EU-Verordnung bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten in Kraft getreten.
ACHTUNG, DIE NACHFOLGENDE INFORMATION IST ÜBERHOLT!
Der Gesetzgeber hat jedoch bislang lediglich einen Gesetzentwurf zur Umsetzung vorgelegt (siehe hier).
Das erste Amtsgericht hat nun die Auffassung vertreten, dass selbst Altfälle, soweit diese noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind, nicht mehr mit einem Bußgeld belegt werden können, da die alte Verordnung am 11. April ausser Kraft getreten ist, die neue jedenfalls Bußgeldrechtlich noch nicht den Einzug in das deutsche Recht gefunden habe…
…die Materie bleibt spannend. Jedenfalls empfielt es sich jeden Bussgeldbescheid genauestens zu prüfen und im Zweifelsfall anzufechten.
Was was soll man nun LKW- oder Busfahrern sowie Fuhrunternehmern bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten raten?
Auch wenn zweifelhaft ist, ob ein Verstoß gegen die neuen Lenk- und Ruhezeitenvorschriften derzeit als Ordnungswidrigkeit ahndbar ist, empfielt es sich, diese einzuhalten und die Fahrtenplanung hiernach auszurichten.
siehe auch:
[…] Siehe auch hier und hier […]