Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat in seinem Urteil vom 8. März 2010 in den Verfahren VGH B 60/09 und VGH B 70/09 die Rechtmäßigkeit des Rheinland-Pfälzischen Nichtraucherschutzgesetzes bestätigt (1 / 17)
Zu den formellen Voraussetzungen der Anordnung der Sicherheitsverwahrung hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluß vom 2. Februar 2010 in dem Verfahren 3 StR 527/09 eingehend Stellung genommen (1 / 564)
Gegen einen Arzt wurde vom VG Gießen in dem Verfahren 21 K 381/09.GI.B mit Urteil vom 21.03.2010 wegen der Ausstellung eines Falschen Attestes neben einem berufsrechtlichen Verweis auch ein Bußgeld in Höhe von 2.000 € verhängt. (2 / 1.291)
Auch in einem freisprechendem Urteil sind jedenfalls dann, wenn diese für die Beurteilung des Tatvorwurfs eine Rolle spielen können, Feststellungen zu Werdegang, Vorleben und Persönlichkeit des Angeklagten erforderlich. (1 / 75)
In seinem Urteil vom 4. Februar 2010 hat sich der Bundesgerichtshof in dem Verfahren 1 StR 95/09 mit dem Tatbestandsmerkmal des „Sich-Verschaffens“ in der Geldwäschevorschrift (1 / 381)
In einer Bußgeldsache, in der es um den Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die mittels des Messgerätes PoliScanSpeed festgestellt worden sein soll, geht, (1 / 113)