Der Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit kann weitreichende Folgen haben.
Geschwindigkeitsverstöße, Rotlichtfahrten, Alkoholisierung über 0,3 Promille, Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeitenvorschriften und vieles mehr kann als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einem Bußgeld bestraft werden. Nebenfolgen können unter Anderen Punkte im Verkehrszentralregister oder Fahrverbote sein.
Frühzeitig sollte durch Akteneinsicht die Stichhaltigkeit des Tatvorwurfes geprüft werden. Auch hier ist es wichtig, dass der Betroffene sich nicht voreilig zur Sache äußert und so zum Besipiel Sachverhalte einräumt, die ihm sonst nicht hätten nachgewiesen werden können.
OWi: Wasserlassen unter freiem Himmel ist ohne Weiteres keine grob ungehörige Handlung
Das AG Lübeck hat in seiner Entscheidung vom 29.06.2023 (83a OWi 739 Js 4140/23 jug.) den Betroffenen, gegen den ursprünglich wegen Urinierens in die Ostsee ein Bußgeld verhängt worden war, freigesprochen.
OWi: Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in der Straßenbahn
Beitrag anhören In seiner Entscheidung vom 11.6.2021 (2 Rb 35 Ss 94/21) hat sich das OLG Karlsruhe mit der Verfassungsmäßigkeit und Auslegung der bußgeldbewehrten Pflicht zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung bei Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs nach der baden-württembergischen Corona-Verordnung (September 2020) befasst und auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen die Geldbuße von 100 […]
Etwaige Nichtigkeit der Straßenverkehrsordnung (StVO) bei Geschwindigkeitsverstößen
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 21 km/h kann ein Einfluss etwaiger Nichtigkeit der Straßenverkehrsverordnung in den ab 2009 geltenden Fassungen und der darauf gestützten Bußgeldkatalogverordnungen auf die Bußgeldbemessung wegen der unverändert gebliebenen Bußgeldsätze ausgeschlossen werden.
Auch OLG Karlsruhe sieht kein Beweisverwertungsverbot bei fehlenden Rohmessdaten
In seiner Entscheidung vom 8.1.2020 (3 Rb 33 Ss 763/19) stellt sich auch das OLG Karlsruhe gegen die Auffassung des Verfassungsgerichtshof des Saarlandes und sieht kein Beweisverwertungsverbot, wenn einem Beteiligten die Überprüfung der Messung durch Auswertung der Rohmessdaten nicht möglich ist.
Kein Beweisverwertungsverbot von Geschwindigkeitsmessungen bei fehlender Speicherung der Rohmessdaten
Diese Auffasung vertritt jedenfalls das Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht in seiner Entscheidung vom 20.12.2019, (II OLG 65/19) und hat die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen seine Verurteilung wegen einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung als unbegründet verworfen.
Bußgeldbescheid bei Einsatz von Dienstleistern oder Leiharbeitern zur Erfassung von Falschparkern rechtswidrig
Nicht nur Frankfurt am Main, sondern auch andere Kommunen, wie z.B. Neu-Isenburg (siehe z.b. »hier« oder »hier«), haben in der Vergangenheit zur Überwachung des ruhenden Verkehrs und insbesondere zur Feststellung von Falschparkern private Dienstleister oder auch Leiharbeiter eingesetzt.
Berechnung der Verjährungsfristen des § 31 OWiG
In seiner Entscheidng vom 28.6.2019 ( 2 Rb 8 Ss 486/19) hat das OLG Karlsruhe sich mit der Berechnung der Verjährungsfristen des § 31 OWiG befasst und auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen hin das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben und das Verfahren eingestellt.
Wegfall eines Fahrverbotes bei Verfahrensverzögerung
In dem vom OLG Hamburg am 2.4.2019 entschiedenen Verfahren (2 RB 27/17, 2 RB 27/17 – 3 Ss OWi 48/17) hat das OLG zwar die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen seine Verurteilung wegen eines Geschwindiverstoßen verworfen, jedoch festgestellt, dass aufgrund im Rechtsbeschwerdeverfahren eingetretener rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung das mit dem amtsgerichtlichen Urteil verhängte einmonatige Fahrverbot als vollstreckt gilt.
Benutzung eines Taschenrechners beim Autofahren
Nach der Neufassung des § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO darf derjenige, der ein Fahrzeug führt, „ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information der Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist“, nur unter bestimmten Voraussetzungen benutzen.
Einspruch gegen Bußgeldbescheid per E-Mail u.U. wirksam!
Nach § 67 OWiG, § 69 OWiG kann der Betroffene gegen einen Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen. Die §§ 297 bis 300 und 302 StPO über Rechtsmittel gelten entsprechend.
Absehen vom Regelfahrverbot und …
… die Anforderungen an die Urteilsgründe In dem vom OLG Zweibrücken mit Beschluss vom 13.02.2019 entschiedenen Verfahren hatte das Amtsgericht gegen den Betroffenen Vertriebsbeauftragten, dem eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 42 km/h ausserhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen wurde, von der Verhängung des Regelfahrverbotes von einem Monat abgesehen.
Handy am Steuer: In der Hand halten alleine reicht nicht
Nach § 23 Abs. 1a StVO darf, wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und entweder nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur […]
Passkontrolle durch Busfahrer
Nach § 63 AufenthG muss jeder Beförderungsunternehmer, der im Schengen-Raum einen grenzüberschreitenden Linienbusverkehr mit Zielort in Deutschland betreibt, vor dem Überschreiten der deutschen Grenze die Pässe und Aufenthaltstitel der Passagiere kontrollieren.
Bußgeldbescheid: Einfach einen anderen Fahrer benennen?
Nicht unbedingt die beste Idee: (vgl. OLG Stuttgart 2 Ss 822/14 und 2 Ss 94/15, 1 Ws 42/17)
Halten eines Handies beim Autofahren…
… (während des Führens eines Fahrzeuges) ist ein Verstoß gegen § 23 Abs 1a StVO n.F. Auf den Grund des Haltens kommt es nicht an.
Die unwirksame Unterzeichnung des Urteils durch den Richter
Mit Beschluss vom 3.01.2018 (2 Ss OWi 133/17) hat das OLG Frankfurt das Urteil des Amtsgerichts Hanau vom 13.9.2017 mit der maßgeblichen Begründung, vorliegend genüge die Unterzeichnung des Urteils durch die Richterin nicht den Anforderungen, die an eine ordnungsgemäße Unterschrift zu stellen sind, aufgehoben.
250 € Bußgeld für Dokumentation von Verkehrsverstößen mit Dashcam
Das OLG Celle hat in seinem Beschluß vom 04.10.2017 (3 Ss (OWi) 163/17) die Verurteilung des Betroffenen zu einer Geldbuße von 250 € wegen unbefugter Erhebung und Verarbeitung nicht allgemein zugänglicher personenbezogener Daten durch Aufzeichnung von Vermeintlichen Verkehrsverstößen Dritter mit einer Dashcam bestätigt und folgenden Leitsatz aufgestellt:
Wenn der Verteidiger rät, dass ein Dritter sich der Tat bezichtigt…
… bleibt das für den Anwalt ggf. straffrei. Allerdings erscheint es nicht unbedingt empfehlenswert, diesen Rat den Mandanten zu erteilen:
Bußgeld: FKK-Club Werbung auf Anhänger
In dem vom Amtsgerichts München entschiedenen Verfahren 1123 OWi 239 Js 100247/16 hatte der Geschäftsführer eines FKK Clubs einen Anhänger, dessen Seiten mit Werbung für das von ihm betriebe Etablissement versehen war, jeweils für mehrere Tage im Stadtgebiet von München und von Augsburg abgestellt.
Nichteinhaltung der Kontrollzeit bei der Atemalkoholmessung
Bei der Durchführung einer Atemalkoholmessung ist grundsätzlich eine sogenannte Kontrollzeit von 10 Minuten einzuhalten um, die Gefahr der Verfälschung der Messwerte durch eine kurz vor der Messung erfolgte Einnahme von möglicherweise die Messung beeinflussenden Substanzen auszuschließen. Im vom OLG Karlsruhe mit Beschluss vom 15.10.2015 (2 (7) SsBs 499/15; 2 (7) SsBs 499/15 – AK 151/15) […]